Vätergruppe Kassel begrüßt die neue Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Sorgerecht für unverheiratete Väter

Als erfreulich und folgerichtig bezeichnet die Vätergruppe Kassel die neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.08.2010. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass die bisherige gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist, wonach unverheirateten Vätern das gemeinsame Sorgerecht nicht übertragen werden kann, wenn dem die Mutter widerspricht. Damit folgt das Bundesverfassungsgericht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der vor kurzem entschieden hatte, dass die Verweigerung des Sorgerechts für unverheiratete Väter gegen die Menschenrechte verstößt. Besonders erfreulich ist es aus Sicht der Vätergruppe, dass das höchste Deutsche Gericht auch in dieser Entscheidung das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellt. Es bleibt nun zu hoffen, dass es vielen unverheirateten Vätern gelingt, durch Teilhabe am Sorgerecht, ihrer Verantwortung als Vater nachzukommen.
Die Vätergruppe Kassel erwartet nunmehr von den Jugendämtern, dass sie unverheiratete Väter bei ihrem Bestreben nach Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts tatkräftig unterstützen. Zugleich wird an den Gesetzgeber appelliert, die notwendige Gesetzesänderung zügig vorzunehmen.